Schmuckgrab

Laufzeit

40 Jahre, (verlängerbar)

Belegung

1 Sarg & bis zu 4 Urnen

Gebühr

3.000,00 €

75,00 € Verlängerung / Jahr / Stelle
550,00 € Beisetzung Sarg
175,00 € Beisetzung Urne

Schmuckgrabstätten sind besondere Orte der Friedhöfe. Sie zeigen oft jahrhundertalte Familiengeschichten der Stadt. Viele der bestehenden Schmuckgrabstätten sind mit großen, historischen Grabmalen ausgestattet. Zum Teil können die Rechte mit dem Nutzungsrecht erworben werden.    

Sie liegen an besonders repräsentativen Stellen des Friedhofs. Sie sind großzügig angelegt, bieten eine Nutzungsdauer von 40 Jahren und lassen viel Raum für eine individuelle Gestaltung. Es handelt sich um eine oder mehrstellige Grabstätten auf vielen Friedhöfen der Stadt. 

Die Grabgestaltung ist unter Berücksichtigung der Friedhofssatzung ganz individuell möglich, so wie es den Wünschen der Menschen entspricht. Eine Einzelstelle ist 1,50 m breit und 3,00 tief und von der Fußseite, mancherorts auch von einer Seite jederzeit gut erreichbar.  

Steinabdeckungen auf den Gräbern sind bis 50 % der Fläche zugelassen. 

Die nutzungsberechtigte Person darf über die Gestaltung genauso entscheiden, wie darüber, wer auf der Grabstätte beigesetzt und wann die Grabstätte zurückgegeben werden soll. Sie ist verpflichtet, die Grabstätte ordnungsgemäß zu unterhalten sowie für die Standsicherheit des Grabmals und aller anderen Gestaltungselemente zu sorgen. Pflanzen müssen dem Umfeld angepasst sein und dürfen über das Grab nicht hinauswachsen. Bäume und invasive Neophyten (gebietsfremde, stark ausbreitende Pflanzen) sind nicht zugelassen.  

Nach Ablauf der Nutzungszeit oder einer vorzeitigen Rückgabe muss die Beseitigung der Grabmalanlage inkl. aller Stein- und Trauerelemente durch die nutzungsberechtigten veranlasst werden. 

Weitere Informationen zur Pflege und Gestaltung finden Sie hier.

Dieses Grab finden Sie auf diesen Friedhöfen:

Waldfriedhof
Waldfriedhof
Zentralfriedhof
Zentralfriedhof
Michaelisfriedhof
Michaelisfriedhof
Friedhof Oedeme
Friedhof Oedeme