Muslimisches Einzelgrab
Nutzungszeit
25 Jahre, (verlängerbar)
Belegung
1 Sarg (+ 4 Urnen)
Bettung im Tuch möglich, Beisetzungshilfe (Holz) inkl.
Platzauswahl und Vorerwerb möglich
Nur auf dem Waldfriedhof
Gebühr
1.800,00 €
550,00 € Beisetzung Sarg (Tuch)
175,00 € Beisetzung Urne
Muslimisches Kindergrab
Nutzungszeit
10 Jahre
Belegung
1 Sarg
Bettung im Tuch möglich, Beisetzungshilfe (Holz) inkl.
Platzauswahl und Vorerwerb möglich
Nur auf dem Waldfriedhof
Gebühr
1.800,00 €
300,00 €, für 10 Jahre Nutzungszeit
180,00 € Beisetzung Sarg (Tuch)
Der Islam ist ein Teil unserer Gesellschaft geworden. Viele Muslime sind in Deutschland geboren und haben heute ihre Heimat hier in Lüneburg und Umgebung. Selbstverständlich möchten wir Ihnen auch die Möglichkeit geben, ihre Lieben in ihrer Nähe, bei uns auf Waldfriedhof Lüneburg, eine letzte Ruhestätte zu geben.
Dafür bieten wir Ihnen Einzelgräber, deren Lage vom Friedhof vergeben wird oder mehrstellige Grabstätten für Paare oder ganze Familien an. Die Lage der mehrstelligen Grabstätten können Sie frei wählen. Auch können Sie ein verstorbenes Kind auf dem muslimischen Feld in einem Kindergrab bestatten.
Allen muslimischen Grabstätten ist gleich, dass Sie dem muslimischen Glauben entsprechen. Es hat auf der jeweiligen Stelle bisher keine andere Beisetzung stattgefunden und die Gräber sind alle so ausgerichtet, dass die Toten mit dem Blick nach Mekka im Tuch gebettet werden können. Zum Schutz des Leichnams stellt der Friedhof in die Grube eine Holzkonstruktion (unten offen), die den Leichnam von drei Seiten umgibt.
Die Grabgestaltung ist unter Berücksichtigung der Friedhofssatzung ganz individuell möglich, so wie es den Wünschen der Menschen entspricht. Eine Einzelstelle ist 1,25 m breit und 2,50 tief und von der Fußseite, mancherorts auch von einer Seite jederzeit gut erreichbar. Die Fläche der Kindergräber ist 90 cm breit und 1,00 m lang.
Steinabdeckungen auf den Gräbern sind bis 50 % der Fläche zugelassen.
Die nutzungsberechtigte Person darf über die Gestaltung genauso entscheiden, wie darüber, wer auf der Grabstätte beigesetzt und wann die Grabstätte zurückgegeben werden soll. Sie ist verpflichtet, die Grabstätte ordnungsgemäß zu unterhalten sowie für die Standsicherheit des Grabmals und aller anderen Gestaltungselemente zu sorgen. Pflanzen müssen dem Umfeld angepasst sein und dürfen über das Grab nicht hinauswachsen. Bäume und invasive Neophyten (gebietsfremde, stark ausbreitende Pflanzen) sind nicht zugelassen.
Nach Ablauf der Nutzungszeit oder einer vorzeitigen Rückgabe muss die Beseitigung der Grabmalanlage inkl. aller Stein- und Trauerelemente durch die nutzungsberechtigten veranlasst werden. Davon ausgenommen sind die Kindergräber. Diese bleiben so lange erhalten, wie sie benötigt und sichtbar besucht (gepflegt und unterhalten) werden.
Weitere Informationen zur Pflege und Gestaltung finden Sie hier.