Historische Grabstätten auf den Lüneburger Friedhöfen
Historische Grabstätten sind Zeugnisse der Stadtgeschichte Lüneburgs und erinnern an bedeutende Persönlichkeiten vergangener Zeiten. Sie können nicht erworben, aber im Rahmen von Führungen besucht werden.
Historische Grabstätten finden sich auf fast allen Friedhöfen der Hansestadt Lüneburg. Sie sind alle für sich ein Zeugnis der Gesellschaft, geschichtlichen Epochen und politischen Entwicklungen.
„Historische Grabstätte“ ist der Oberbegriff für Gräber mit einer besonderen Bedeutung der Anlage, der dort bestatteten Person und/oder der Grabsteine.
Sie unterscheiden sich in ihrer Art und Weise. In der Regel sind diese Grabstätten oder Grabsteine in hohem Maße erhaltenswürdig.
Alle Historischen Grabstätten werden der Einordnung nach durch die Friedhofsverwaltung in einem Verzeichnis geführt und sollen zukünftig vor Ort kenntlich gemacht werden. Die Historischen Grabstätten gliedern sich in folgende Kategorien:
Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten
Der Umgang mit Kriegsgräbern in Deutschland wird hauptsächlich durch das Gräbergesetz (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft) geregelt. Sie sind dauerhaft zu erhalten. Sollten bisher nicht als Kriegsgräber gekennzeichnet worden sein, sind auch diese in Zukunft als solche erkannt werden, sind auch diese als solche kenntlich zu machen, die Grabstätten in die Liste der Kriegsgräber aufzunehmen, und in vergleichbarer Form, wie alle anderen auf den Lüneburger Friedhöfen zu gestalten.
Denkmal
Bei einem Denkmal handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Es besitzt einen besonderen historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Wert.
Ist ein Grab als Denkmal eingestuft, bedürfen Veränderungen, Restaurierungen oder Beseitigungen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde. Die Erhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Denkmale werden einheitlich mit einem immergrünen Bodendecker bepflanzt, wenn eine Bepflanzung nicht vorhanden ist, oder diese ersetzt werden muss.
Ehrengrabstätte
Ehrengrabstätten werden für Personen mit besonderen Leistungen in ihrem Leben für die Gesellschaft, die Stadt und oder den Staat ausgewiesen. Ziel ist es, das Schaffen der zu ehrenden Person dauerhaft zu würdigen.
Erhaltenswerte Grabstätten und / oder Grabsteine
Ein erhaltenswertes Grab oder ein erhaltenswerter Grabstein soll über die reguläre Zeit (Nutzungszeit bzw. Ruhefrist) hinaus bewahrt werden. Ziel ist es, die Friedhofskultur in Lüneburg (Deutschland) als immaterielles Kulturerbe zu erhalten.
Die Nutzungsrechte an diesen Grabstätten können wieder erworben und für die eigene Bestattung genutzt werden. Auch die Hansestadt Lüneburg verwendet das ein oder andere Grab dieser Art und widmet sie zu Gemeinschaftsgrabstätten um.
Bedingung ist, den Grabstein zu erhalten. Im Zuge des Erwerbsvorganges für das Nutzungsrecht an einer solchen Grablage wird individuell abgestimmt, was im Einzelnen zu erhalten ist, was umgearbeitet werden kann und was weggenommen werden darf.
Haben Sie Interesse an einer solchen Grabstätte, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Auch eine Partnerschaft zum Unterhalt oder Spenden zum Erhalt der Grabstätten sind gerne willkommen.