Rasenwahlgrab
Nutzungszeit
25 Jahre, (verlängerbar)
Belegung
1 Sarg (+ bis zu 4 Urnen)
Keine Platzauswahl möglich
Gebühr
2.950,00 €
118,00 € Verlängerung / Jahr / Stelle
550,00 € Beisetzung Sarg
175,00 € Beisetzung Urne
Wenn Sie eine pflegefreie oder pflegeleichte Grabstätte für Sargbeisetzung mit Gestaltungsmöglichkeit suchen, liegen Sie mit dem Rasenwahlgrab richtig.
Rasenwahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten, die auf allen Friedhöfen der Stadt zur Auswahl zur Verfügung stehen, mit Ausnahme des Michaelisfriedhofes.
Das Grabmal ist unter Berücksichtigung der Friedhofssatzung, auf eine reduzierte Fläche begrenzt, individuell gestaltbar. Nutzende sollten wissen, dass das stehende Grabmal und andere auf der Grundplatte montierte Trauerelemente von einer freibleibenden Kante von mindestens 10 cm zum Rasen umgeben sein müssen. Innerhalb dieser „Mähkante“ darf kein Gegenstand stehen. Wird dies nicht eingehalten, werden die Ränder von den Friedhofsarbeitern nicht gemäht.
- maximale Größe der Grundplatte 70 cm breit und 100 cm tief bei Einzelstellen.
- maximale Größe der Grundplatte 140 cm breit und 100 cm tief, bei zwei Stellen und mehr
- das Grabmal darf bis zu 100 cm hoch sein.
Die nutzungsberechtigte Person darf über die Gestaltung genauso entscheiden, wie darüber, wer auf der Grabstätte beigesetzt und wann die Grabstätte zurückgegeben werden soll. Sie ist verpflichtet, die Grabstätte ordnungsgemäß zu unterhalten sowie für die Standsicherheit des Grabmals und aller anderen Gestaltungselemente zu sorgen. Eine kleine Bepflanzung innerhalb der Grundplatte ist möglich, die Pflanzen müssen entsprechend klein und dem Umfeld angepasst sein und dürfen über das Grab nicht hinauswachsen. Invasive Neophyten (gebietsfremde, stark ausbreitende Pflanzen) sind nicht zugelassen. Außerhalb der Grundplatte darf kein Gestaltungselement und keine Pflanzung gesetzt werden, ausgenommen Zwiebeln von Frühlingsblühern.
Nach Ablauf der Nutzungszeit oder einer vorzeitigen Rückgabe muss die Beseitigung der Grabmalanlage inkl. aller Stein- und Trauerelemente durch die nutzungsberechtigten veranlasst werden.
Weitere Informationen zur Pflege und Gestaltung finden Sie hier.